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Förderprogramme

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Erneuerbare Energien Gesetz - EEG 2012

Vergütung 2012

PV-Anlagen an oder auf Gebäuden:

bis     30 kWp
über   30 kWp bis   100 kWp
über 100 kWp bis 1000 kWp
über 1000 kWp

24,43 Ct/kWh
23,23 Ct/kWh
21,98 Ct/kWh
18,33 Ct/kWh

 

PV-Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen (Brachflächen):

18,76 Ct/kWh

 

PV-Anlagen auf sonstigen Freiflächen:
z.B. Gewerbeflächen oder Flächen längs von
Autobahnen oder Schienenwegen

17,94 Ct/kWh

 

PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen: keine Förderung

 

PV-Anlagen mit "Eigenverbrauch":
Stromanteil bis 30%

bis   30 kWp
über   30 kWp bis 100 kWp
über 100 kWp bis 500 kWp

8,05 Ct/kWh
6,85 Ct/kWh
5,60 Ct/kWh

Stromanteil über 30%

bis   30 kWp
über   30 kWp bis 100 kWp
über 100 kWp bis 500 kWp

12,43 Ct/kWh
11,23 Ct/kWh
9,98 Ct/kWh

 

- Dauer der Vergütung: 20 Jahre + Installationsjahr (anteilsmäßig)
- Vergütung wird durch Stromnetzbetreiber gezahlt.

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KfW-Programm „Erneuerbare Energien”

Kreditanstalt für Wiederaufbau, Programm-Nr. 270, 271

Zinsverbilligtes Darlehen

  • Maximal 10 Mio. €
  • Zinssatz bonitätsabhängig, auch bei Privatpersonen
  • Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit
  • Sondertilgung jederzeit in beliebiger Höhe möglich

Antragsstelle: Banken und Sparkassen
Infos auch unter www.kfw-mittelstandsbank.de

 Und das Beste: Alle genannten Förderprogramme sind kombinierbar!