Förderprogramme
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Erneuerbare Energien Gesetz - EEG 2012
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Vergütung 2012
PV-Anlagen an oder auf Gebäuden:
bis 30 kWp
über 30 kWp bis 100 kWp
über 100 kWp bis 1000 kWp
über 1000 kWp24,43 Ct/kWh
23,23 Ct/kWh
21,98 Ct/kWh
18,33 Ct/kWhPV-Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen (Brachflächen):
18,76 Ct/kWh
PV-Anlagen auf sonstigen Freiflächen:
z.B. Gewerbeflächen oder Flächen längs von
Autobahnen oder Schienenwegen17,94 Ct/kWh
PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen: keine Förderung
PV-Anlagen mit "Eigenverbrauch":
Stromanteil bis 30%bis 30 kWp
über 30 kWp bis 100 kWp
über 100 kWp bis 500 kWp8,05 Ct/kWh
6,85 Ct/kWh
5,60 Ct/kWhStromanteil über 30%
bis 30 kWp
über 30 kWp bis 100 kWp
über 100 kWp bis 500 kWp12,43 Ct/kWh
11,23 Ct/kWh
9,98 Ct/kWh- Dauer der Vergütung: 20 Jahre + Installationsjahr (anteilsmäßig)
- Vergütung wird durch Stromnetzbetreiber gezahlt. -
KfW-Programm „Erneuerbare Energien”
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Kreditanstalt für Wiederaufbau, Programm-Nr. 270, 271
Zinsverbilligtes Darlehen
- Maximal 10 Mio. €
- Zinssatz bonitätsabhängig, auch bei Privatpersonen
- Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre
- 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit
- Sondertilgung jederzeit in beliebiger Höhe möglich
Antragsstelle: Banken und Sparkassen
Infos auch unter www.kfw-mittelstandsbank.de
Und das Beste: Alle genannten Förderprogramme sind kombinierbar!



